Nein. Sie können sich von einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl vertreten lassen. So müssen Sie nicht persönlich zu Notar oder Gericht und Ihre Interessen werden professionell gewahrt. Gerne unterstützen wir Sie im Verlassenschafts- und Erbschaftsverfahren und dabei, die für Sie richtigen und passenden Entscheidungen zu treffen.
In Österreich gibt es seit 2008 keine Schenkungssteuer mehr. Auch bei einer Schenkung müssen Grunderwerbsteuer und eine Eintragungsgebühr für das Grundbuch bezahlt werden. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten der Übertragung von Vermögen an die nächste Generation und errichten Ihren Schenkungsvertrag. Vorab klären wir mit Ihnen die Höhe der Grunderwerbsteuer ab.
Mit einer speziellen Formulierung im Mietvertrag kann die Haltung von Hunden und Katzen wirksam untersagt werden. Das generelle Verbot der Haltung von Haustieren ist unwirksam.
– In Wien darf in Wohnzonen (das ergibt sich aus dem Flächenwidmungsplan) nicht über AirBNB vermietet werden. – Bei Eigentumswohnung ist darauf zu achten, ob die Vermietung über AirBNB dem Wohnungseigentumsvertrag bzw. der wohnungseigentumsrechtlichen Widmung widerspricht. – Bei Mietwohnungen kann eine Vermietung über AirBNB dem Untermietverbot widersprechen. – Je nach Ausgestaltung ist für die Vermietung über AirBNB auch ein Gewerbeschein erforderlich.
Um ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, muss ein Bescheid erlassen werden. Üblicherweise wird das Bestehen des Denkmalschutzes auch in die Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes eingetragen und im Grundbuch ersichtlich gemacht. Nachdem das Aufnehmen in die Denkmalliste und die Ersichtlichmachung im Grundbuch aber nicht zwingend notwendig sind, sollte, auch wenn keine Eintragungen bestehen, im Zweifel geprüft werden, ob in der Vergangenheit ein Bescheid erlassen wurde. Wir empfehlen, im Kaufvertrag entsprechende Haftungs- und Gewährleistungsregelungen aufzunehmen.
Als Erbe hat man die gleichen Rechte und Pflichten, die der Verstorbene hatte. Der Verstorbene durfte in vergangene Umsätze seines eigenen Kontos Einsicht nehmen; dieses Recht geht auf den Erben über. Bei Ungereimtheiten im Nachlassvermögen empfehlen wir zur Abklärung von Vermögensabgängen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
Mit der Änderung soll das „Auftraggeberprinzip“ für Wohnungsmietverträge eingeführt werden. Es soll dann derjenige, der die Leistung des Maklers veranlasst und diesen ausgewählt hat, die Maklerprovision zahlen. D.h. in der Regel ist dann die Maklerprovision vom Vermieter zu bezahlen. Betroffen sind nur Mietverträge für Wohnungen, nicht auch für Geschäftsräume. Die Maklergebühr für Kaufverträge bleibt davon unberührt.
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