Das Miet- und Wohnrecht zählt zu den besonders komplexen Rechtsgebieten und kann für Sie als Vermieter oder Mieter zahlreiche Tücken bereithalten. Daher unterstützt Sie PRIME LAW Rechtsanwälte umsichtig bei der Errichtung von Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträgen.
Auch in Verfahren vor der Schlichtungsstelle oder Gerichten zu miet- und wohnrechtlichen Themen stehen Ihnen PRIME LAW Rechtsanwälte gerne zur Verfügung. Hier werden Ihre Ansprüche als Vermieter oder Mieter bestmöglich durchgesetzt.
Vertrauen Sie als Investor auf die langjährige Erfahrung von PRIME LAW Rechtsanwälte, wenn Sie die Mietersituation Ihrer Immobilie evaluieren wollen, praktikable Vorschläge für eine Optimierung der Mietersituation benötigen und Alterverträge vernünftig nachverhandeln möchten.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Darf ich meine Wohnung über AirBNB vermieten?
– In Wien darf in Wohnzonen (das ergibt sich aus dem Flächenwidmungsplan) nicht über AirBNB vermietet werden.
– Bei Eigentumswohnung ist darauf zu achten, ob die Vermietung über AirBNB dem Wohnungseigentumsvertrag bzw. der wohnungseigentumsrechtlichen Widmung widerspricht.
– Bei Mietwohnungen kann eine Vermietung über AirBNB dem Untermietverbot widersprechen.
– Je nach Ausgestaltung ist für die Vermietung über AirBNB auch ein Gewerbeschein erforderlich.
Kann ich als Vermieter einen Mietvertrag grundlos aufkündigen?
Sofern das Mietverhältnis dem Mietrechtsgesetz unterliegt, muss einer der im Gesetz genannten Gründen vorliegen, um als Vermieter den Mietvertrag aufkündigen zu können.
Dafür reicht jedoch nicht die Kündigung per Brief, sondern es muss eine gerichtliche Aufkündigung beim zuständigen Bezirksgericht eingebracht werden.
Kann ich eine Mietwohnung von einem Verwandten übernehmen, wenn ich dort meinen Wohnsitz anmelde?
Die Hauptwohnsitzmeldung alleine genügt Die Hauptwohnsitzmeldung allein genügt nicht, um in einen bestehenden Mietvertrag eintreten zu können
Neben diversen anderen Voraussetzungen ist das Führen eines gemeinsamen Haushaltes über einen bestimmten Zeitraum erforderlich, um ein Eintrittsrecht zu erlangen.
Kann ich einen Mietvertrag auch mündlich abschließen?
Ja, auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist gültig.
Die Befristung eines mündlich abgeschlossenen Mietvertrages hält aber nicht, wenn der Vertrag dem Mietrechtsgesetz unterliegt. Außerdem ist es für Beweiszwecke immer sinnvoll, die Rechte und Pflichten schriftlich festzuhalten.
Kann ich meinem Mieter die Hundehaltung verbieten?
Mit einer speziellen Formulierung im Mietvertrag kann die Haltung von Hunden und Katzen wirksam untersagt werden. Das generelle Verbot der Haltung von Haustieren ist unwirksam.
Kann ich Mietverträge mit meinem Mieter beliebig oft verlängern?
Mietverträge können beliebig oft auf bestimmte Zeit verlängert werden, ohne dass dadurch ein unbefristetes Mietverhältnis besteht. Jede Verlängerung muss schriftlich erfolgen, damit die vereinbarte Befristung hält. Unter schriftlich versteht man, dass Vermieter und Mieter den neuen Mietvertrag unterschreiben.
Muss es der Vermieter dulden, wenn der Mieter Gegenstände am Gang lagert?
Nein, in der Regel ist lediglich das Innere einer Wohnung oder eines Geschäftslokals vermietet. Der Mieter kann mithilfe einer Klage zur Entfernung der Gegenstände am Gang gezwungen werden.
Was bedeutet die aktuell diskutierte Änderung des Maklergesetzes in der Praxis?
Mit der Änderung soll das „Auftraggeberprinzip“ für Wohnungsmietverträge eingeführt werden. Es soll dann derjenige, der die Leistung des Maklers veranlasst und diesen ausgewählt hat, die Maklerprovision zahlen, d.h. in der Regel ist dann die Maklerprovision vom Vermieter zu bezahlen.
Die Gesetzesänderung soll voraussichtlich am 1.1.2023 in Kraft treten. Betroffen sind nur Mietverträge für Wohnungen, nicht auch für Geschäftsräume. Die Maklergebühr für Kaufverträge bleibt davon unberührt.
Was bedeutet die aktuell diskutierte Änderung des Maklergesetzes in der Praxis?
Mit der Änderung soll das „Auftraggeberprinzip“ für Wohnungsmietverträge eingeführt werden. Es soll dann derjenige, der die Leistung des Maklers veranlasst und diesen ausgewählt hat, die Maklerprovision zahlen. D.h. in der Regel ist dann die Maklerprovision vom Vermieter zu bezahlen. Betroffen sind nur Mietverträge für Wohnungen, nicht auch für Geschäftsräume. Die Maklergebühr für Kaufverträge bleibt davon unberührt.