#5 Unternehmensrecht & Firmengründung
Kompetente Rechtsberatung im Unternehmensrecht und bei Firmengründung
Für Sie als Unternehmer ist rechtsfreundliche Begleitung gerade in einer volatilen Geschäftswelt besonders wichtig und vernünftig. Hier steht Ihnen PRIME LAW Rechtsanwälte flexibel und zielorientiert zur Seite – von Ihrer wegweisenden Geschäftsidee über die lukrativen Umsetzung und konsequenten Etablierung Ihres Unternehmens bis zu einem möglichen Unternehmensverkauf.
Gerne stehen PRIME LAW Rechtsanwälte für die Gestaltung Ihrer Verträge, von Gesellschaftsverträgen, Vertriebsverträgen, über Kooperationsverträgen, Syndikatsverträgen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Beraterverträgen etc. zur Verfügung.
PRIME LAW Rechtsanwälte übernehmen die Vertretung Ihres Unternehmens in streitigen Auseinandersetzungen mit Geschäftspartnern, Kunden, Lieferanten, etc.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Gibt es Besonderheiten beim Kauf einer Immobilie von einer GmbH?
Ja, neben den sonstigen Themen, die es beim Kauf einer Immobilie zu beachten gibt, gibt es Besonderheiten beim Kauf von einer GmbH. Verkauft bspw. eine GmbH ihre einzige Immobilie, wird zur Wirksamkeit des Kaufvertrages ein gültiger Gesellschafterbeschluss über den Verkauf benötigt. Wichtig ist auch, die Vertretungsbefugnis der handelnden Personen zu beachten. Außerdem kann der Haftungsfonds einer GmbH kleiner sein, weshalb zB für Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche die Vereinbarung eines Haftrücklasses sinnvoll wäre.
Was sollte ich beachten, wenn ich einen Vertrag mit einem Partner im Ausland schließe?
Sie sollten unbedingt einen österreichischen Gerichtsstand vereinbaren; dann können Sie sich bei Streitigkeiten an ein österreichisches Gericht wenden.
So können Sie ein Gerichtsverfahren im Ausland vermeiden, das durch Dolmetscher-, Übersetzungs- und Reisekosten besonders teuer ist.
Wenn Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden, sollten Sie den österreichischen Gerichtsstand auch in den AGB festschreiben.
Im Idealfall sollten Sie in Ihrem Vertrag nicht nur vereinbaren, dass österreichische Gerichte zuständig sind, sondern auch dass österreichisches Recht anzuwenden ist. (Beides ist nämlich an sich voneinander unabhängig.)