FAQ

Bin ich beim Verkauf meiner Immobilie von der Immobilienertragsteuer befreit?

Es gibt zwei Fälle, wann ein Verkauf wegen Hauptwohnsitzbefreiung immobilienertragssteuerfrei ist:

  • Der Verkäufer hat die Immobilie für mind. 2 Jahre vor dem Verkauf durchgehend als „Hauptwohnsitzer“ genutzt.
  • Der Verkäufer hat die Immobilie in den letzten 10 Jahren vor dem Verkauf für mind. 5 Jahre durchgehend als „Hauptwohnsitzer“ genutzt.

Die Hauptwohnsitzbefreiung erstreckt sich auf eine Fläche bis zu 1.000 m².

Sie benötigen nähere Informationen? Kontaktieren Sie uns!
E-Mail: office@prime-law.at
Tel.: +43 1 865 15 15 – 0