Es gibt zwei Fälle, wann ein Verkauf wegen Hauptwohnsitzbefreiung immobilienertragssteuerfrei ist:
- Der Verkäufer hat die Immobilie für mind. 2 Jahre vor dem Verkauf durchgehend als „Hauptwohnsitzer“ genutzt.
- Der Verkäufer hat die Immobilie in den letzten 10 Jahren vor dem Verkauf für mind. 5 Jahre durchgehend als „Hauptwohnsitzer“ genutzt.
Die Hauptwohnsitzbefreiung erstreckt sich auf eine Fläche bis zu 1.000 m².