FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen muss ich für einen Kredit zum Kauf einer Immobilie erfüllen?

Seit August 2022 müssen mindestens 20 % des Kaufpreises als Eigenkapital vorhanden sein, der Kredit darf nicht länger als 35 Jahre laufen und die Kreditraten dürfen nicht mehr als 40 % des Monatseinkommens betragen.

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Bin ich von den Gebühren (Eigentums- und Pfandrechtseintragung) im Grundbuch befreit?

Für Kaufverträge gibt es ab 01.04.2024 unter Umständen Gebührenbefreiungen, wenn die Eintragung im Grundbuch nach dem 01.07.2024 beantragt wird. Bis zu einem Kaufpreis von EUR 500.000,- gilt die Befreiung, wenn das Objekt als Hauptwohnsitz erworben und für 5 Jahre genutzt wird und wenn das Eigentum am Objekt für zumindest 5 Jahre nicht aufgegeben wird. Bei höheren Kaufpreisen gilt die Befreiung nur für die ersten EUR 500.000,-; bei einem Kaufpreis von über EUR 2 Mio. entfällt die Befreiung. Machen Sie von der Gebührenbefreiung mithilfe professioneller Unterstützung Gebrauch und ersparen Sie sich bei dem Erwerb Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung bis zu EUR …

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Was sollte ich beachten, wenn ich einen Vertrag mit einem Partner im Ausland schließe?

Sie sollten unbedingt einen österreichischen Gerichtsstand vereinbaren; dann können Sie sich bei Streitigkeiten an ein österreichisches Gericht wenden. So können Sie ein Gerichtsverfahren im Ausland vermeiden, das durch Dolmetscher-, Übersetzungs- und Reisekosten besonders teuer ist. Wenn Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwenden, sollten Sie den österreichischen Gerichtsstand auch in den AGB festschreiben. Im Idealfall sollten Sie in Ihrem Vertrag nicht nur vereinbaren, dass österreichische Gerichte zuständig sind, sondern auch dass österreichisches Recht anzuwenden ist. (Beides ist nämlich an sich voneinander unabhängig.)

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Was versteht man unter einer Ausmietung?

Ausmietung bedeutet, dass man als Vermieter einen Mieter dazu bringt auszuziehen Das kann man durch eine Gerichtsentscheidung oder durch eine Einigung mit dem Mieter erreichen. Durch das Mietrechtsgesetz sind Mieter in Wohnungen meist besonders geschützt. Hier muss man sich als Vermieter eine besonders gute Taktik überlegen und Beweise sammeln, um optimal vorbereitet in Verhandlungen oder ein Gerichtsverfahren starten zu können.

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Welche Rechte habe ich als Pflichtteilsberechtigter?

– Als Pflichtteilsberechtiger können Sie verlangen, dass die  Vermögenswerte des Verstorbenen geschätzt und in ein „Inventar“ aufgenommen werden. – Sie dürfen selbst bei der Schätzung dabei sein oder sich dort vertreten lassen. – Sie können verlangen, dass bislang unbekannte Vermögenswerte des Verstorbenen ins Inventar aufgenommen werden. – Sie können verlangen, dass Schenkungen des Verstorbenen an andere angerechnet werden, was zu einer Erhöhung Ihres Pflichtteils führen kann. – Sie können ein fehlerhaftes Testament bekämpfen. – Gerne setzen wir Ihre Ansprüche im Verlassenschaftsverfahren professionell durch.

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Wie kann ich verhindern, dass ich einen wildfremden Vertreter bekomme, falls ich einmal nicht mehr entscheidungsfähig bin?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer sie vertreten soll, falls Sie alleine keine Verträge mehr abschließen können. Damit die Vorsorgevollmacht wirksam wird, muss sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden und ein Arzt muss bestätigen, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind. Gerne unterstützen wir Sie und Ihre Familie vom Entwurf der passenden Vorsorgevollmacht bis zur Registrierung im ÖZVV.

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Soll ich meine Wohnung schon jetzt meinem Kind schenken?

Dafür spricht, dass es in Österreich derzeit keine Schenkungssteuer gibt. Sie können bei der Schenkung ein Wohnrecht für sich im Grundbuch eintragen lassen und haben so weiterhin das Recht, in der geschenkten Wohnung zu wohnen. Mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot können Sie verhindern, dass Ihr Kind die Wohnung noch zu Ihren Lebzeiten verkauft oder belastet. Sie müssen bedenken, dass die Schenkung zu erbrechtlichen Ansprüchen Ihrer anderen Kinder oder Ihres Ehepartners führen kann.

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Lässt sich die Aussicht aus meiner Immobilie (zB auf den Stephansdom) schützen?

Ja, Sie können mit Ihren Nachbarn  vereinbaren, dass Ihre Aussicht nicht verbaut werden darf.  Diese  „Dienstbarkeit der freien Aussicht“ kann auch in das Grundbuch eingetragen und dann auch an Käufer wietergegeben werden, was wiederum zu einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie führt. Gerne errichten wir für Sie einen Vertrag über die Dienstbarkeit der freien Aussicht, begleiten Sie bei den Vertragsverhandlungen und bringen zur Aufwertung Ihrer Liegenschaft auch Ihre Rechte ins Grundbuch.

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Warum brauche ich für den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung einen Treuhänder?

Ein Käufer möchte dem Verkäufer kein Geld überweisen, wenn nicht gesichert ist, dass er dann auch tatsächlich im Grundbuch eingetragen wird. Ein Verkäufer wiederum will die Immobilie nicht durch die Grundbuchseintragung übertragen, ohne dass er auch sicher den Kaufpreis erhält.

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Wann benötige ich einen Energieausweis?

Der Verkäufer oder Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses ist verpflichtet, seinem Vertragspartner einen Energieausweis vorzulegen, aus dem sich der Heizbedarf ergibt. Ein Verstoß kann eine Verwaltungsstrafe und gewährleistungsrechtliche Folgen haben.

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Welche Vorteile hat es, wenn ein Zinshaus parifiziert wird?

Wenn ein Zinshaus nicht parifiziert ist, können keine einzelnen Wohnungen verkauft werden. Durch die Parifizierung werden die Wohnungen zu Eigentumswohnungen, die man ohne Rücksprache mit den Eigentümern der anderen Wohnungen verkaufen, vererben und verschenken kann.

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Ich möchte mein Zinshaus parifizieren. Was benötige ich dafür? An wen kann ich mich wenden?

Sie benötigen zunächst ein Nutzwertgutachten eines Ziviltechnikers über die Anteile der einzelnen Miteigentümer. Wir können dann auf Basis des Nutzwertgutachtens das Wohnungseigentum im Grundbuch begründen. Unser Netzwerk und unsere Kontakte zu Ziviltechnikern stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung und setzen die Parifizierung Ihres Hauses erfolgreich um. Gerne unterbreiten wir Ihnen hierfür ein Angebot.

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