FAQ

Bin ich von den Gebühren (Eigentums- und Pfandrechtseintragung) im Grundbuch befreit?

Für Kaufverträge gibt es ab 01.04.2024 unter Umständen Gebührenbefreiungen, wenn die Eintragung im Grundbuch nach dem 01.07.2024 beantragt wird.

Bis zu einem Kaufpreis von EUR 500.000,- gilt die Befreiung, wenn das Objekt als Hauptwohnsitz erworben und für 5 Jahre genutzt wird und wenn das Eigentum am Objekt für zumindest 5 Jahre nicht aufgegeben wird.

Bei höheren Kaufpreisen gilt die Befreiung nur für die ersten EUR 500.000,-; bei einem Kaufpreis von über EUR 2 Mio. entfällt die Befreiung.

Machen Sie von der Gebührenbefreiung mithilfe professioneller Unterstützung Gebrauch und ersparen Sie sich bei dem Erwerb Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung bis zu EUR 11.500,- an Gebühren.

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