Für Kaufverträge gibt es ab 01.04.2024 unter Umständen Gebührenbefreiungen, wenn die Eintragung im Grundbuch nach dem 01.07.2024 beantragt wird.
Bis zu einem Kaufpreis von EUR 500.000,- gilt die Befreiung, wenn das Objekt als Hauptwohnsitz erworben und für 5 Jahre genutzt wird und wenn das Eigentum am Objekt für zumindest 5 Jahre nicht aufgegeben wird.
Bei höheren Kaufpreisen gilt die Befreiung nur für die ersten EUR 500.000,-; bei einem Kaufpreis von über EUR 2 Mio. entfällt die Befreiung.
Machen Sie von der Gebührenbefreiung mithilfe professioneller Unterstützung Gebrauch und ersparen Sie sich bei dem Erwerb Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung bis zu EUR 11.500,- an Gebühren.