Ein Schatz steht dem Entdecker und dem Eigentümer des Grundstücks, in dem der Schatz verborgen war, je zur Hälfte zu.
Unter Schatz versteht man Kostbarkeiten, deren Eigentümer nicht mehr ermittelt werden kann. Es kann allerdings eine Anzeigeverpflichtung nach dem Denkmalschutz bestehen (zB bei Gegenständen von geschichtlicher Bedeutung).