– In Wien darf in Wohnzonen (das ergibt sich aus dem Flächenwidmungsplan) nicht über AirBNB vermietet werden.
– Bei Eigentumswohnung ist darauf zu achten, ob die Vermietung über AirBNB dem Wohnungseigentumsvertrag bzw. der wohnungseigentumsrechtlichen Widmung widerspricht.
– Bei Mietwohnungen kann eine Vermietung über AirBNB dem Untermietverbot widersprechen.
– Je nach Ausgestaltung ist für die Vermietung über AirBNB auch ein Gewerbeschein erforderlich.