Droht ein Abbruchauftrag, weil die Baubewilligung meines Gebäudes im Bauakt nicht auffindbar ist?
Unter im Einzelfall zu prüfenden Umständen darf von einem „vermuteten Konsens“ ausgegangen werden, d.h. davon, dass das Gebäude vermutlich vor vielen Jahrzehnten einmal bewilligt wurde,
wenn das Gebäude bereits seit sehr vielen Jahrzehnten besteht und
wenn Anhaltspunkte für die Unvollständigkeit der Archive vorliegen.
Gerne klären wir zur Vermeidung einer bösen Überraschung in Form eines Abbruchauftrages im Vorfeld zum Kauf einer solchen Immobilie ab, ob ein „vermuteter Konsens“ besteht.
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