Kann ich einen Mietvertrag auch mündlich abschließen?
Ja, auch ein mündlich abgeschlossener Vertrag ist gültig.
Die Befristung eines mündlich abgeschlossenen Mietvertrages hält aber nicht, wenn der Vertrag dem Mietrechtsgesetz unterliegt. Außerdem ist es für Beweiszwecke immer sinnvoll, die Rechte und Pflichten schriftlich festzuhalten.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.