Mietverträge können beliebig oft auf bestimmte Zeit verlängert werden, ohne dass dadurch ein unbefristetes Mietverhältnis besteht. Jede Verlängerung muss schriftlich erfolgen, damit die vereinbarte Befristung hält. Unter schriftlich versteht man, dass Vermieter und Mieter den neuen Mietvertrag unterschreiben.