Als Erbe hat man die gleichen Rechte und Pflichten, die der Verstorbene hatte. Der Verstorbene durfte in vergangene Umsätze seines eigenen Kontos Einsicht nehmen; dieses Recht geht auf den Erben über. Bei Ungereimtheiten im Nachlassvermögen empfehlen wir zur Abklärung von Vermögensabgängen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.