Habe ich als Erbe die Möglichkeit, frühere Kontoumsätze des Verstorbenen zu kontrollieren?
Als Erbe hat man die gleichen Rechte und Pflichten, die der Verstorbene hatte. Der Verstorbene durfte in vergangene Umsätze seines eigenen Kontos Einsicht nehmen; dieses Recht geht auf den Erben über. Bei Ungereimtheiten im Nachlassvermögen empfehlen wir zur Abklärung von Vermögensabgängen, von diesem Recht Gebrauch zu machen.
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