Lässt sich die Aussicht aus meiner Immobilie (zB auf den Stephansdom) schützen?
Ja, Sie können mit Ihren Nachbarn vereinbaren, dass Ihre Aussicht nicht verbaut werden darf.
Diese „Dienstbarkeit der freien Aussicht“ kann auch in das Grundbuch eingetragen und dann auch an Käufer wietergegeben werden, was wiederum zu einer Wertsteigerung Ihrer Immobilie führt.
Gerne errichten wir für Sie einen Vertrag über die Dienstbarkeit der freien Aussicht, begleiten Sie bei den Vertragsverhandlungen und bringen zur Aufwertung Ihrer Liegenschaft auch Ihre Rechte ins Grundbuch.
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