Mein Kind heiratet. Hat es anlässlich der Heirat einen Geldanspruch gegen mich?
Nach wie vor gibt es im Gesetz eine Regelung über einen sogenannten Ausstattungsanspruch anlässlich der Eheschließung des Kindes. Er besteht, wenn das Kind nicht über ein für eine angemessene Ausstattung ausreichendes Vermögen und kein ausreichendes Einkommen verfügt. Die Höhe wird im Einzelfall ausgemittelt, wobei der Anspruch eines vermögenslosen Kindes in Abhängigkeit auch der Leistungsfähigkeit der Eltern bis zu 30 % des Jahresnettoeinkommens der Eltern betragen kann.
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