Soll ich meine Immobilie im Testament vermachen oder auf den Todesfall schenken?
Ein Testament kann jederzeit widerrufen werden. Ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall ist demgegenüber ein verbindlicher schriftlicher Vertrag, der nicht mehr widerrufen werden kann. Er wird zu Lebzeiten unterschrieben und erst nach dem Tod des Geschenkgebers erfüllt. Der Geschenkgeber bleibt daher beim Schenkungsvertrag auf den Todesfall bis zu seinem Tod Eigentümer der Immobilie.
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