Dafür spricht, dass es in Österreich derzeit keine Schenkungssteuer gibt.
Sie können bei der Schenkung ein Wohnrecht für sich im Grundbuch eintragen lassen und haben so weiterhin das Recht, in der geschenkten Wohnung zu wohnen.
Mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot können Sie verhindern, dass Ihr Kind die Wohnung noch zu Ihren Lebzeiten verkauft oder belastet.
Sie müssen bedenken, dass die Schenkung zu erbrechtlichen Ansprüchen Ihrer anderen Kinder oder Ihres Ehepartners führen kann.