Bei Liegenschaften dauert die Ersitzung meist 30 Jahre. Zur Ersitzung kommt es nur, wenn die Fläche redlich, dh in dem Glauben, dass es sich um die eigene Fläche handelt und „echt“ genutzt wurde. „Echt“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Fläche nicht gewaltsam, nicht listig und nicht durch Missbrauch einer Bittleihe in den Besitz gebracht worden ist.