FAQ

Wann benötige ich einen Energieausweis?

Der Verkäufer oder Vermieter einer Wohnung oder eines Hauses ist verpflichtet, seinem Vertragspartner einen Energieausweis vorzulegen, aus dem sich der Heizbedarf ergibt. Ein Verstoß kann eine Verwaltungsstrafe und gewährleistungsrechtliche Folgen haben.

Sie benötigen nähere Informationen? Kontaktieren Sie uns!
E-Mail: office@prime-law.at
Tel.: +43 1 865 15 15 – 0