Die Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung führt dazu, dass der Erbe auch für sämtliche Schulden des Verstorbenen der Höhe nach unbeschränkt haftet. Eine unbedingte Erbantrittserklärung sollten Sie daher nur dann abgeben, wenn Sie über die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen genaue Kenntnis haben, etwa weil Sie als Erwachsenenvertreter des Verstorbenen genaue Kenntnis über sämtliche Schulden hatten.