Das Prekarium ist die Überlassung zB einer Immobilie zur unverbindlichen Bittleihe. Im Unterschied zu einem Mietvertrag kann das Prekarium jederzeit widerrufen werden. Das Prekarium unterliegt nicht dem Mietrechtsgesetz. Voraussetzung für ein Prekarium ist, dass die Immobilie unentgeltlich überlassen wird.
Ob auch schon geringfügige Gegenleistungen, die Übernahme von Betriebskosten oder Zahlungen zur Erhaltung der Unentgeltlichkeit schaden, ist im Einzelfall abzuklären.
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