Für bestimmte verlorene oder vernichtete Urkunden, wie auch für ein Sparbuch, gibt es die Möglichkeit, die Urkunde in einem Verfahren für ungültig („kraftlos“) erklären zu lassen. Im Ergebnis kann man dann nach Ablauf einer Frist mithilfe des Gerichtsbeschlusses das Geld von der Bank auszahlen lassen.