Für den Betrieb eines Schanigartens in Wien auf öffentlichem Grund ist
- neben der Gebrauchsabgabeerlaubnis gemäß Gebrauchsabgabegesetz überdies
- entweder eine Anzeige des Gastgartenbetriebs gemäß § 76a GewO oder ein Betriebs-anlagenbescheid für den Gastgartenbetrieb erforderlich.
Wir empfehlen eine enge Abstimmung mit der zuständigen Behörde schon im Zuge der Planung des Schanigartens, um unnötige Planungskosten zu vermeiden.