– Als Pflichtteilsberechtiger können Sie verlangen, dass die Vermögenswerte des Verstorbenen geschätzt und in ein „Inventar“ aufgenommen werden.
– Sie dürfen selbst bei der Schätzung dabei sein oder sich dort vertreten lassen.
– Sie können verlangen, dass bislang unbekannte Vermögenswerte des Verstorbenen ins Inventar aufgenommen werden.
– Sie können verlangen, dass Schenkungen des Verstorbenen an andere angerechnet werden, was zu einer Erhöhung Ihres Pflichtteils führen kann.
– Sie können ein fehlerhaftes Testament bekämpfen.
– Gerne setzen wir Ihre Ansprüche im Verlassenschaftsverfahren professionell durch.