FAQ

Welche Rechte habe ich als Pflichtteilsberechtigter?

– Als Pflichtteilsberechtiger können Sie verlangen, dass die  Vermögenswerte des Verstorbenen geschätzt und in ein „Inventar“ aufgenommen werden.

– Sie dürfen selbst bei der Schätzung dabei sein oder sich dort vertreten lassen.

– Sie können verlangen, dass bislang unbekannte Vermögenswerte des Verstorbenen ins Inventar aufgenommen werden.

– Sie können verlangen, dass Schenkungen des Verstorbenen an andere angerechnet werden, was zu einer Erhöhung Ihres Pflichtteils führen kann.

– Sie können ein fehlerhaftes Testament bekämpfen.

– Gerne setzen wir Ihre Ansprüche im Verlassenschaftsverfahren professionell durch.

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E-Mail: office@prime-law.at
Tel.: +43 1 865 15 15 – 0