Wie finde ich heraus, ob ein Gebäude unter Denkmalschutz steht?
Um ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, muss ein Bescheid erlassen werden. Üblicherweise wird das Bestehen des Denkmalschutzes auch in die Denkmalliste des Bundesdenkmalamtes eingetragen und im Grundbuch ersichtlich gemacht. Nachdem das Aufnehmen in die Denkmalliste und die Ersichtlichmachung im Grundbuch aber nicht zwingend notwendig sind, sollte, auch wenn keine Eintragungen bestehen, im Zweifel geprüft werden, ob in der Vergangenheit ein Bescheid erlassen wurde. Wir empfehlen, im Kaufvertrag entsprechende Haftungs- und Gewährleistungsregelungen aufzunehmen.
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