Wie kann ich verhindern, dass ich einen wildfremden Vertreter bekomme, falls ich einmal nicht mehr entscheidungsfähig bin?
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer sie vertreten soll, falls Sie alleine keine Verträge mehr abschließen können.
Damit die Vorsorgevollmacht wirksam wird, muss sie im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) eingetragen werden und ein Arzt muss bestätigen, dass Sie nicht mehr entscheidungsfähig sind.
Gerne unterstützen wir Sie und Ihre Familie vom Entwurf der passenden Vorsorgevollmacht bis zur Registrierung im ÖZVV.
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