Es gibt die Möglichkeit, Testamente im Testamentsregister zu registrieren. Im Verlassenschaftsverfahren wird immer abgefragt, ob es ein registriertes Testament gibt. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass unliebsame Testamente „verschwinden“.
Gerne übernehmen wir die Erstellung, Registrierung und Verwahrung Ihres Testaments.