Neben einem Vertrag, mit dem die Wohnung erworben wird (zB Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag) ist die Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch (die sogenannte „Einverleibung“) erforderlich.
Nur ausnahmsweise wird man Eigentümer auch ohne Eintragung im Grundbuch, zB wenn man eine Immobilie erbt.
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